Maik Schütrumpf
  • Baurecht
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Mietrecht

Herr Rechtsanwalt Maik Schütrumpf (Jahrgang 1970) ist nach erfolgreichem Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung seit dem Jahre 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Während seiner Ausbildung fokussierte er sich auf Tätigkeiten im zivilrechtlichen Vertragswesen wie das Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht.

In der Folgezeit war Maik Schütrumpf mehrere Monate in London tätig, bevor er im Jahre 2002 die Rechtsanwaltskanzlei Maik Schütrumpf in Bochum gründete. Nach mehrjähriger Einzeltätigkeit schlossen sich Herr Schütrumpf und Herr Grohs zusammen und firmieren nunmehr als Sozien der Rechtsanwaltskanzlei SG-Rechtsanwälte Schütrumpf & Grohs.

Maik Schütrumpf bearbeitet Mandate im Bereich des Baurechts. Hier zählen neben Bauherren sowohl Architekten wie auch Bauunternehmungen zu der von ihm betreuten Mandantschaft.

Darüber hinaus gehört das Arbeitsrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Maik Schütrumpf. Hierbei liegt der Kernbereich seiner anwaltlichen Tätigkeit in der Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten, der Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen sowie der Durchsetzung offener Gehaltsforderungen.

Ferner bearbeitet Maik Schütrumpf Mandate im Verkehrsrecht. Hier gehören die komplette Schadensabwicklung nach Verkehrsunfall ebenso zu seinen Aufgaben wie die Geltendmachung von Schmerzensgeld sowie Haushaltsführungsschäden.

Komplettiert wird sein Leistungsspektrum durch die Betreuung mietrechtlicher Mandate sowohl auf Mieter als auch Vermieterseite, welche die Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen, die Prüfung von Mietminderungsansprüche sowie die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen zum Inhalt hat.

Wir stehen für individuelle und ausführliche Rechtsberatung und Betreuung der durch Sie übertragenden Mandate gerne zu Ihrer Verfügung.
Stefan Grohs
  • Straf- und Steuerstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Familienrecht
  • Forderungsmanagment

Herr Rechtsanwalt Stefan Grohs (Jahrgang 1971) wurde nach Absolvieren der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahre 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Studium sowie im Referendariat legte er seinen Schwerpunkt auf das Handels- und Gesellschaftsrecht.

Berufliche Erfahrungen sammelte Stefan Grohs im Anstellungsverhältnis bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Reinhard Rauball & Partner in Dortmund, bevor er im Jahre 2002 als angestellter Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Peter Schwarzhoff und Kollegen in Dortmund tätig war und dort umfassende Kenntnisse im Bereich der Strafverteidigung erwerben konnte.

Anfang des Jahres 2006 gründete Stefan Grohs gemeinsam mit Maik Schütrumpf die Anwaltssozietät Schütrumpf & Grohs in Bochum.

Zu den Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit gehört zunächst das allgemeinen Zivil- und Gesellschaftsrecht einschließlich der Organisation und Durchführung eines effektiven Forderungsmanagementes für Einzelfirmen oder mittelständische Unternehmen.

Daneben stellt die Betreuung strafrechtlicher und steuerstrafrechtlicher Mandatsverhältnisse einen weiteren bedeutenden Teil seiner anwaltlichen Tätigkeit dar.

Ferner bearbeitet Stefan Grohs familienrechtliche Mandate. Hierunter fallen neben Scheidungsverfahren die regelmäßig daran geknüpften Folgesachen wie Zugewinnausgleich und Hausratsteilung sowie die Regelungen des Unterhaltes oder etwa der Umgangsrechte.

Abgerundet wird das Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit durch die Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate einschließlich des Ordnungswidrigkeitenrechts.

Wir stehen für individuelle und ausführliche Rechtsberatung und Betreuung der durch Sie übertragenden Mandate gerne zu Ihrer Verfügung.